
Laufende und einmalige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit, die auf Lohnabrech-nungszeiträume ab 1. Januar 2026 entfallen, bleiben bis zu € 2.000.-/ Monat steuerfrei, wenn
Für Geburtenjahrgänge ab 1964 wird die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren erreicht. Damit können Rentner, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in die Rente gegangen sind, erst dann von der Steuerfreiheit profitieren, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. In der Zwischenzeit wird der Lohn/ das Gehalt normal besteuert.
Es muss sich um eine aktive Tätigkeit handeln, die nach dem 1. Januar 2026 ausgeübt wird. Aus diesem Grund sind laufende Pensionen bzw. Betriebsrenten oder Nachzahlungen/ Abfindungen für Zeiträume vor dem 1. Januar 2026 nicht steuerfrei.
Weiter ist Voraussetzung, dass der Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung entrichtet. Es muss sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handeln. Personen, die nicht sozialversicherungspflichtig sind wie Beamte oder beherrschende Gesellschafter- Geschäftsführer können die Steuerbefreiung nicht in Anspruch nehmen.
Minijobs sind auch nicht begünstigt. Hier bezahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben für die Steuer sowie Kranken- und Rentenversicherung.
Beim Arbeitnehmer werden Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Der Arbeitgeber muss zusätzlich noch den Arbeitgeberanteil zur Rente abführen.
Der Freibetrag wird monatlich gewährt. Nicht ausgenutzte Beträge in einem Monat können nicht auf andere Monate übertragen werden.
Da die Einnahmen bis zu € 2.000.-/ Monat steuerfrei bleiben, können Werbungskosten nicht oder nicht vollständig geltend gemacht werden. Übersteigt das monatliche Gehalt den Betrag von € 2.000.-, werden die Werbungskosten nur anteilig gewährt im Verhältnis der steuerpflichtigen Einnahmen zu den gesamten Einnahmen.
Derzeit erhalten Mandanten Zahlungserinnerungen und Mahnungen angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern, weil der Jahresabschluss 2023 nicht offengelegt worden sei. Dabei handelt es sich um Mandanten, die nicht zur Offenlegung verpflichtet sind. Die angeforderten Beträge belaufen sich auf rd. € 300.-, die auf ein ausländisches Bankkonto gezahlt werden sollen.
Diese Schreiben sind Betrugsversuche. Das Bundeszentralamt für Steuern unterhält keine ausländischen Bankkonten. Sie erkennen die ausländische Bankverbindung an den zwei ersten Buchstaben der IBAN. Wenn diese nicht mit „DE“ beginnt, können Sie absolut sicher sein, dass Sie betrogen werden sollen und können die Schreiben vernichten.
Einzelunternehmen, Selbständige, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, OHGs und KGs gehören idR. nicht zu den publizitätspflichtigen Rechtsformen- Ausnahme s. § 1 Abs. 1 PublG. Nur Kapitalgesellschaften und die GmbH & Co KG müssen ihre Jahresabschlüsse regelmäßig veröffentlichen oder hinterlegen.
Das Steueränderungsgesetz 2025 wurde vom Bundeskabinett beschlossen und soll nach der parlamentarischen Beratung ab 2026 in Kraft treten. Es beinhaltet unter anderem:
Rund um das Thema Immobilien und Steueroptimierung gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten – von verkürzten Nutzungsdauern bis hin zu Sonderabschreibungen und AfA-Step-Ups. Diese Optionen können Ihre Steuerlast spürbar senken, erfordern jedoch eine genaue Prüfung der Voraussetzungen. Wenn Sie Fragen zu Ihren Immobilien haben oder prüfen möchten, welche steuerlichen Vorteile für Sie möglich sind, beraten wir gerne Sie individuell und praxisnah.
Das neue Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KryptoStTG) bringt erweiterte Meldepflichten für Anbieter von Kryptowerten und Wallet-Dienstleistungen gegenüber dem Finanzamt mit sich. Dadurch werden sämtliche Transaktionen künftig automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Für Steuerpflichtige bedeutet dies erhöhte Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten. Das aktuelle BMF-Schreiben konkretisiert dazu die Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Dokumentation und Nachweispflichten. Ziel ist eine größere Transparenz und eine frühzeitige Erfassung steuerpflichtiger Vorgänge. Wir empfehlen daher, rechtzeitig alle relevanten Daten aufzubereiten und zu archivieren, damit im Rahmen der Steuererklärung alle Sachverhalte korrekt berücksichtigt werden können.
Die Immobilien- GmbH ist äußerst attraktiv wegen der erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer. Wenn die Voraussetzungen für die erweiterte Kürzung vorliegen, werden Gewinne bei der GmbH derzeit nur mit 15,825 % besteuert. Die Steuerbelastung sinkt ab 2028 sukzessive auf 10,55 % ab 2032.
Die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf unter 15 % im Zusammenhang mit der erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer führt dazu, dass der globale Mindeststeuersatz von 15 % unterschritten wird.
Die Grünenfraktion hat beim Bundestag einen Antrag gestellt, die erweiterte Gewerbesteuerkürzung abzuschaffen. Der Antrag wurde zwar abgelehnt, aber wegen der Unterschreitung des globalen Mindeststeuersatzes von 15 % muss etwas getan werden. Wir gehen davon aus, dass die erweiterte Gewerbesteuerkürzung in Zukunft neu geregelt und für reine Immobilien- GmbHs in der Form nicht mehr gelten wird.
Im Internet kursieren Beiträge und Videos, dass es möglich sei, mit Familiengenossen-schaften private Lebenshaltungskosten wie Urlaube, Miete, Theater- und Kinobesuche von der Steuer absetzen zu können.
Die Finanzverwaltung akzeptiert das nicht. Sowohl das Ministerium der Finanzen Sachsen- Anhalt ( Erlass vom 19.10.2023) als auch das Bayrische Landesamt für Steuern ( Verfügung vom 2.4.2025) sehen in den privaten Lebenshaltungskosten verdeckte Gewinnausschüt-tungen. Das Finanzgericht Berlin- Brandenburg bestätigt diese Auffassung ( Urteil vom 15.1.2025 AZ: 11 K 11042/24). Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus und es kann Jahre dauern, bis hier eine Entscheidung gefällt wird.
Ab dem 1. Juli 2025 tritt die neue Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in Kraft. Damit werden die Gebühren für steuerberatende Leistungen erstmals seit 2020 angepasst und erhöht. Die Erhöhung ist notwendig geworden, da die Kosten für Personal, Digitalisierung und allgemeine Büroorganisation in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Wir legen die neue Vergütungsverordnung ( kurz: StBVV) bei Aufträgen zugrunde, für die wir die Unterlagen nach dem 1.7.2025 erhalten haben. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass sich die Gebühren stark erhöhen. Das ist z.B. der Fall, wenn wir bisher die Mindestgebühren abgerechnet haben, aber der Aufwand für die Bearbeitung gestiegen ist wie bei der Anlage V ( bis VZ 2022 2 Seiten, ab VZ 2023 6 Seiten). Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
Ab Oktober 2025 kommt es zu folgenden Neuerungen bie SEPA-Ünberweisungen:
Banken sind zukünftig dazu verpflichtet, vor der Freigabe einer SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen. Diese sogenannte „Verification of Payee“ (VoP) ist Bestandteil einer neuen EU-Verordnung, die ab dem 9. Oktober 2025 wirksam wird. Die Prüfung des Empfängers soll zu mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko im Euro-Zahlungsverkehrsraum führen.
Wer ist davon betroffen?
Von der neuen EU-Verordnung betroffen sind alle Unternehmen und Privatpersonen. Sobald Sie SEPA-Überweisungen senden, sind Sie direkt von VoP betroffen – unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder Programm Sie arbeiten. Zudem ist VoP für Sie als Empfänger einer Zahlung mittelbar relevant, da Ihre Schuldner Ihren korrekten Empfängernamen kennen und verwenden müssen.
Wie läuft VoP in der Praxis ab?
Die Bank führt die Empfängerüberprüfung nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das passiert innerhalb weniger Sekunden. Basierend auf dieser Prüfung entscheidet der Zahlende für jede eingereichte Zahlung, ob er die Zahlung freigibt oder storniert. Auch in den unseren Mandanten zur Verfügung gestellten Anwendungen (DATEV) wird es Anpassungen geben.
Was müssen Sie tun?
Stellen Sie sicher, dass Sie bei SEPA-Überweisungen die korrekten Namen (Kontoinhabername) verwenden. Prüfen Sie schon jetzt, ob Sie die korrekten Namen in Ihren Stammdaten hinterlegt haben:
Was passiert bei der Bank?
Die Bank führt VoP, oder auch die Empfängerüberprüfung, nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das Ergebnis folgt einem Ampelsystem mit den Ergebnissen:
Nach Erhalt des Ergebnisses können Sie auf dessen Basis entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten. Wie streng die Banken bei Close-Match und No-Match vorgehen, entscheiden diese selbst.
Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und die daraus resultierenden Konsequenzen im Betrugsfall.
Das bedeutet:
Die Entlastungsallianz für Baden-Württemberg ruft Unternehmen und Verwaltung zur Meldung belastender Berichts- und Dokumentationspflichten auf. Ziel ist es, kritisch zu hinterfragen, ob die jeweiligen Vorgaben verzichtbar sind oder ob es zumindest Möglichkeiten zur Vereinfachung gibt.
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Wenn der Verkauf der Immobilie innerhalb von 10 Jahren seit dem Kauf stattfindet, muss der Ehegatte, der vor dem Verkauf wegen der Trennung ausgezogen ist, den auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Gewinn aus dem privaten Veräußerungsgeschäft versteuern. Unter Verkauf wird nicht nur der Verkauf an einen Dritten verstanden sondern auch eine Übertragung auf den im Haus bleibenden Ehegatten gegen Abfindung/Auszahlung oder Übernahme der Verbindlichkeiten durch den im Haus bleibenden Ehegatten. Damit Sie nicht in diese Steuerfalle tappen, denken Sie daran, dieses Thema nicht nur mit dem Scheidungsanwalt sondern auch mit Ihrem Steuerberater zu besprechen. Wir beraten Sie gerne.
Die Bayrische Staatsregierung hat dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen einen Normenkontrollverfahrens die Regelungen zur Bewertung von Grundbesitz, zu der Höhe der aktuellen Freibeträge und Steuersätze vorgelegt (BVerfG, 1 BvF 1/2023). Wir empfehlen Ihnen gegen Bescheide Einspruch einzulegen und das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.
Bei diesem Modell kauft der Unternehmer-Ehegatte das Fahrzeug und vermietet es umsatzsteuerpflichtig an den Unternehmer. Der Unternehmer- Ehegatte macht die Vorsteuer aus dem Kauf des Fahrzeugs geltend und führt über 5 Jahre die Umsatzsteuer aus der Miete an das Finanzamt ab. Nach 5 Jahren wechselt der Unternehmer-Ehegatte zur sogenannten Kleinunternehmer- Regelung und die Miete für das Fahrzeug wird künftig ohne Umsatzsteuer überwiesen. In den meisten Fällen ist der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung höher als die Umsatzsteuer aus der Miete, sodass durch den Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ein finanzieller Vorteil bleibt.
Die Vorteile sind:
Bei dem Modell gibt es allerdings auch Themen, die zu beachten sind oder die das Modell nicht mehr so vorteilhaft machen. Wenn Sie Interesse an dem Ehegatten-Vorschaltmodell haben, sprechen Sie uns an, damit wir Sie individuell beraten können.
Der private Kfz-Anteil bei Unternehmern (betriebliche Nutzung des Fahrzeugs über 50 %) oder der geldwerte Vorteil für die private Kfz-Nutzung bei der Firmenwagenüberlassung von Arbeitnehmern wird auf zwei Arten ermittelt: pauschal nach der sogenannten 1 % Regelung oder mit den anteiligen tatsächlichen Kosten, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt und die Kosten aufgezeichnet/ belegt werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) ist bei der Führung des Fahrtenbuches relativ kulant und hat in der Vergangenheit entschieden, dass kleinere Fehler im Fahrtenbuch nicht unbedingt zur Verwerfung und damit zum Ansatz der 1 % Regelung führen. Dabei kommt es auf die Qualität und Quantität der Fehler an. Bei den Kosten ist der BFH sehr strikt. Wenn Kosten nicht aufgezeichnet oder belegt werden oder nicht vollständig sind, kann der private Kfz-Anteil nicht über das Fahrtenbuch ermittelt werden.
Damit sind Schätzungen von Treibstoffkosten anhand von ADAC-Tabellen ebenso schädlich wie Schätzungen von Entnahmemengen aus betrieblichen Treibstofftanks oder Schätzungen von Ladestrom aus Wallboxen. Wenn Sie die Fahrtenbuchmethode anwenden wollen, müssen Sie die Kosten vollständig belegen können anhand von Belegen und/oder Aufzeichnungen/Protokolle von Entnahmen aus Großtanks oder Stromladungen aus den Wallboxen.
Die Energiepreispauschale (EPP) ist eine einmalige Zahlung von 300 EUR, die 2022 ausgezahlt wurde. Bezugsberechtigt waren Erwerbstätige, Rentner und Selbstständige. Die Energiepreispauschale konnte u. a. mit der Abgabe der Steuererklärung nachträglich beantragt werden. Obwohl die Steuerpflicht der Energiepreispauschale in § 119 EStG geregelt ist, gibt es Meinungen, dass die Energiepreispauschale nicht steuerpflichtig sei. Beim FG Münster (14 K 1425/2) und das FG Mecklenburg-Vorpommern (3 K 231/23) sind diesbezüglich Verfahren anhängig.
Wegen der klaren Regelung im Gesetz halten wir die Aussicht, dass die Steuerpflicht der EPP gekippt wird, für gering. Wenn Sie die Chance auf eine mögliche Steuerfreiheit wahren wollen, müssen Sie gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 Einspruch einlegen. Beim Spitzensteuersatz (42 %) geht es um € 126.- Einkommensteuer.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit seinem am 12. Januar 2024 veröffentlichten Beschluss vom 28. November 2023 – 2 BvL 8/13 – entschieden, dass die Regelung in § 6 Abs. 5 Satz 3 des EStG i.d.F. des UntStFG insoweit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, als danach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften zum Buchwert ausgeschlossen ist. Damit können Wirtschaftsgüter bei beteiligungsidentischen Personengesellschaften direkt vom Gesamthandsvermögen der einen Personengesellschaft in das Gesamthandsvermögen der anderen Personengesellschaft zum Buchwert übertragen werden.
Aktuelles:
Die Entnahme einer Photovoltaikanlage aus dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen kann grundsätzlich nur zum aktuellen Zeitpunkt (und…
Zum 01.10.2022 wurde die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze) an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Sie ist nun dynamisch und orientiert sich…
Die Finanzämter werden in den kommenden Wochen die Schätzungsankündigung für die Grundsteuer versenden. Adressat sind alle Eigentümer, die bislang…
Durch das Jahressteuergesetz 2022 traten im Bereich der Photovoltaikanlagen wieder einmal grundlegende Änderungen in Kraft:
Einkommensteuer:
Nach §…
Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das…
Das Land Baden- Württemberg hat eine Härtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen beschlossen wegen den stark gestiegenen Energiekosten. Das…
Mit dem Liquiditätskredit (Plus) können mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg ihren Liquiditätsbedarf decken und insbesondere…
Die Frist für die Grundsteuererklärung wird einmalig bis zum 31.01.2023 verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder heute geeinigt.
Der Bundesrat hat beschlossen, dass es bis Ende 2023 beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und…
Zusammen mit der Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas hat der Bundesrat am Freitag der Inflationsausgleichsprämie zugestimmt.
Mit dem Gesetz…