Veranstaltungen, Tipps, Termine

Hier finden Sie u.a. aktuelle Informationen zu geplanten Veranstaltungen und aktuelle Hinweise zu steuerlich relevanten Themen

Treibhausgasquote (THG-Quote)

Deutschland hat sich bei den Klimakonferenzen verpflichtet, den CO ²- Ausstoß zu reduzieren. Deshalb wurden Maßnahmen ergriffen, die E- Mobilität so zu fördern, dass sie im Vergleich zur klimaschädlichen auf fossilen Treibstoffen  basierenden Mobilität günstiger wird. Halter* innen eines E- Fahrzeugs haben seit Anfang 2022 die Möglichkeit, den Fahrstrom für ihr E- Fahrzeug zu verkaufen. Der/ die Halter*in bekommt für die Veräußerung einer pauschalierten Strommenge seines E- Fahrzeugs eine Ausgleichszahlung.

Im Internet gibt es verschiedene Händler, die die pauschalierte Strommenge kaufen. Die Preise bewegen sich bei

  • 200 € bis 400 € pro E-Auto,
  • 400 € bis 600 € pro E-Leichtnutzfahrzeug und
  • sogar 10.000 € bis 15.000 € pro E-Bus oder Lastwagen.

Weitere Informationen oder Angebote finden Sie im Internet. Da es sich um kein steuerliches Thema handelt, dürfen wir hierzu nicht beraten. Uns war es jedoch wichtig, Sie über diese Möglichkeit zu informieren.