Der Bundesrat hat beschlossen, dass es bis Ende 2023 beim reduzierten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bleibt. Ansonsten wäre die in der Corona-Pandemie eingeführte Stützungsmaßnahme für die Gastronomie Ende 2022 ausgelaufen.
Für Landwirte wird ab 1. Januar 2023 die Vorsteuerpauschale abgesenkt.