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Photovoltaik-Pflicht für alle Wohngebäude ab 1. Mai 2022 in Baden-Württemberg

Ab 1. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude, ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Das Kabinett hat eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung beschlossen.

Mit der Photovoltaikpflicht ergeben sich für die Betreiber verschiedene steuerliche Möglichkeiten und Pflichten. Wir beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin, wenn Sie ein Angebot für die Anlage haben. Manche Themen müssen vor der Bestellung/ Installation geklärt werden, damit es hinterher nicht zu Problemen mit dem Finanzamt kommt.