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Optionsmodell für Personengesellschaften nach dem KöMoG

Kern des Gesetzes ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Da die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften sehr unterschiedlich ist, ergeben sich durch die Anpassung Auswirkungen, die zunächst zu einer deutlichen Steuerbelastung führen können in Bezug auf Grunderwerbsteuer oder auch Einkommensteuer. Bisheriges sogenanntes Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter muss entweder in die Gesellschaft eingebracht werden, was zu einer Vergrößerung der Haftmasse führt, oder in ein anderes Unternehmen überführt werden, um die Aufdeckung von stillen Reserven zu vermeiden. Der Antrag muss bis 30.November gestellt werden, um ab dem 01. Januar des Folgejahres die Besteuerung umstellen zu können.