Für neue Arbeitsverträge, die ab dem 01.08.2022 abgeschlossen werden, gelten verschärfte Hinweispflichten. Aber auch wenn ein Arbeitnehmer mit einem älteren Vertrag eine Niederschrift in der neuen detaillierten Form verlangt, müssen Sie ihm diese teils schon innerhalb von sieben Tagen vorlegen.
Die bisher geltenden Nachweispflichten wurden ab dem 01.08.2022 ergänzt und erweitert.
Verstöße gegen das Nachweisgesetz können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 € pro Verstoß geahndet werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Partnerin und Rechtsanwältin Frau Susanne Ross.