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Härtefallhilfen für kleine und mittlere Unternehmen zur Entlastung bei gestiegenen Energiekosten in Baden- Württemberg

Das Land Baden- Württemberg hat eine Härtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen beschlossen wegen den stark gestiegenen Energiekosten. Das Programm hilft in einem ersten Schritt Unternehmen, die im Jahr 2022 aufgrund von Energiekostensteigerungen ein negatives betriebliches Ergebnis erzielten (EBITDA), mindestens eine Verdreifachung der Energiekosten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichneten und eine Energieintensität von mindestens sechs Prozent aufwiesen. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten mit Sitz in Baden-Württemberg. Anträge sollen voraussichtlich im Laufe des März bei der L-Bank  gestellt werden können. Allerdings ist Baden-Württemberg dabei auf den Bund angewiesen, denn das Programm wird aus Bundesmitteln finanziert. Die Bundesmittel dürfen zweckgebunden nur für Härtefälle eingesetzt werden, da die Härtefallhilfen die Strom- und Gaspreisebremsen sowie den Dezemberzuschlag des Bundes ergänzen.