Der Bundestag hat am 30.9.2022 die vom Koalitionsausschuss vereinbarte Inflations-ausgleichsprämie und die temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz sowie auf Fernwärme verabschiedet. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, da der Bundesrat zustimmen muss.
Das Gesetz enthält folgende Änderungen/ Neuerungen:
- Inflationsausgleichsprämie für Arbeitnehmer bis zu € 3.000.- steuerfrei, wenn die Prämie zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn gezahlt wird. Die Prämie kann bis zum 31.12.2024 ausgezahlt werden.
- Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Wärmelieferungen: der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz soll von Oktober bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent verringert werden.