Die Frist für die Grundsteuererklärung wird einmalig bis zum 31.01.2023 verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder heute geeinigt.
Die Frist für die Grundsteuererklärung wird einmalig bis zum 31.01.2023 verlängert. Darauf haben sich Bund und Länder heute geeinigt.