Veranstaltungen, Tipps, Termine

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Entwurf Inflationsausgleichsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 14. September 2022 einen Entwurf verabschiedet. Die Maßnahmen sollen inflationsbedinte Mehrbelastungen ausgleichen. Folgende Maßnahmen sind geplant:

  • Höherer Grundfreibetrag ab 01.01.2023: €10.632.- für Alleinstehende, ab 01.01.2024 Anhebung auf €10.932.-
  • Verringerung der „kalten“ Progression
  • Erhöhung Kindergeld ab 01.01.2023 auf € 237.- für das erste- dritte Kind
  • Anpassung Kinderfreibeträge ab 2022
  • Erhöhung ab 2022 Unterhaltshöchstbetrag auf €10.347.-