Das Bundeskabinett hat am 14. September 2022 einen Entwurf verabschiedet. Die Maßnahmen sollen inflationsbedinte Mehrbelastungen ausgleichen. Folgende Maßnahmen sind geplant:
- Höherer Grundfreibetrag ab 01.01.2023: €10.632.- für Alleinstehende, ab 01.01.2024 Anhebung auf €10.932.-
- Verringerung der „kalten“ Progression
- Erhöhung Kindergeld ab 01.01.2023 auf € 237.- für das erste- dritte Kind
- Anpassung Kinderfreibeträge ab 2022
- Erhöhung ab 2022 Unterhaltshöchstbetrag auf €10.347.-