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Änderungen beim Mindestlohn und Minijob ab 01.10.2022

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 01.10.2022 € 12.-/ Stunde. Sofern es branchenspezifische Mindestlöhne gibt, gehen diese Mindestlöhne dem gesetzlichen Mindestlohn vor. Allerdings darf der gesetzliche Mindestlohn in keinem Fall unterschritten werden.

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren, die in Deutschland arbeiten. Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren ohne Berufsabschluss, für Auszubildende und für echte ehrenamtliche Tätigkeiten gilt der Mindestlohn nicht.

Der Mindestlohn kann sich aus verschiedenen Gehaltsbestandteilen zusammensetzen, die nicht unbedingt steuerpflichtig sind wie z.B. Sonn- und Feiertagszulagen. Auf der anderen Seite gehören Gehaltsbestandteile nicht zum Mindestlohn, die steuerpflichtig sind z.B. Sachbezüge.

Die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Gehaltszahlungen weicht von der sozialver-sicherungsrechtlichen Beurteilung ab. Der Lohnsteuer wird nur das tatsächlich gezahlte Gehalt unterworfen. Bei der Sozialversicherung kommt es auf den Anspruch auf Gehalt an. Das bedeutet, wenn ein Arbeitnehmer die Unterschreitung des Mindestlohnes akzeptiert, wird das gezahlte Gehalt besteuert. Die Sozialversicherung verbeitragt jedoch den Anspruch auf Gehalt mit €12.-/ Stunde. Die so ermittelten höheren Sozialversicherungsbeiträge trägt der Arbeitgeber zu 100 %.

Daher sollten die bestehenden Arbeitsverträge/ Arbeitsverhältnisse überprüft werden, ob der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird. Insbesondere bei Minijobbern führt die Überschreitung der Grenze von € 520.- / Monat zu Sozialversicherungspflicht im Rahmen von sogenannten Midijobs.

Wegen der Erhöhung des Mindestlohns auf €12.-/ Stunde wurde die Minijobgrenze auf € 520.-/ Monat erhöht. Hierbei werden als Arbeitszeit max. 10 Wochenstunden zugrundegelegt.

Bitte beachten Sie, dass Arbeitnehmer mit sogenannten Mini- oder Midijobs die gleichen arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten haben wie „normal“ sozialversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer. Die Besonderheiten liegen in der lohnsteuer- und sozialver-sicherungsrechtlichen Beurteilung.