Aktuelles

Ökosteuerausgleich

Erbrechtstage 2005 Rückblick

Erbrechtstage 2006

Ökosteuer Spitzenausgleich

Die Ökosteuer besteht aus drei Elementen:

Wir empfehlen allen Unternehmen mit einem nennenswerten Energieverbrauch zu prüfen, ob es sich lohnt, einen Antrag auf Spitzenausgleich zu stellen. Der Vergütungszeitraum umfasst regelmäßig ein Kalenderjahr.

Den Antrag, die Kommunikation und den Schriftverkehr mit dem Hauptzollamt erledigen wir für Sie.