Ökosteuer Spitzenausgleich
Die Ökosteuer besteht aus drei Elementen:
- Stromsteuer als Verbrauchsteuer
- Mineralsölsteuer auf Kraftstoffe, Heizöl Flüssiggas und Erdgas
- Senkung der Rentenversicherungsbeiträgen
Wir empfehlen allen Unternehmen mit einem nennenswerten Energieverbrauch zu prüfen, ob es sich lohnt, einen Antrag auf Spitzenausgleich zu stellen. Der Vergütungszeitraum umfasst regelmäßig ein Kalenderjahr.
Den Antrag, die Kommunikation und den Schriftverkehr
mit dem Hauptzollamt erledigen wir für Sie.
