Überprüfen der USt ID Nummer online
Die Überprüfung von ausländischen USt Id Nummer kann nun auch mit
Name und Adresse abgefragt werden
Deutsche Unternehmer können ab sofort neben Bestätigungsanfragen ausländischer
USt ID Nummern auch solche des Namens und der Anschrift des Inhabers der
ausländischen ID Nr. anfragen. Diese qualifizierte Bestätigungsanfrage erleichtert
erheblich die Abwicklung und die Verwaltung von steuerfreien EG Lieferungen für
deutsche Unternehmer.
Folgende Adresse aufrufen: http://evatr.bff-online.de/eVatR
Jahresabschlusspublizität
Das ab 1. Januar 2007 geltende Gesetz über das elektronische Handelsregister bringt eine
Reihe von wichtigen Änderungen.
Ab diesem Zeitpunkt entfällt die bisher vorgeschriebene Einreichung des Jahresabschlusses beim
Handelsregister. Die Unterlagen sind beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers einzureichen
und von dem Unternehmen im Bundesanzeiger elektronisch bekannt zu machen.
Dies gilt für alle Abschlussunterlagen ab dem Geschäftsjahr 2006.
Wir übernehmen für Sie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und beachten die Erleichterungen
nach den Vorschriften des § 326 HGB..
Mehr Informationen: http:/www.ebundesanzeiger.de
Gemeinsames Registerportal der Länder:: www.handelsregister.de
Durch die Slim IV-Richtlinie (2003/58EG) besteht europaweit die Pflicht zur elektronischen Veröffentlichung.
Es kann daher auch in den anderen EU-Mitgliedsstaaten online nach Abschlüssen von Unternehmen gesucht
werden.
Beispieladressen:
Frankreich: www.euridile.inpi.fr, Großbritanien: www.companieshouse.gov.uk
Italien: www.infocamere.it, Niederlande: www.kvk.nl, Spanien: www.registradores.org
Aktuelle Mandanteninformationen
Tipp des Monats
Tipp des Monats Juli 2007 (PDF Datei ca. 70 KB)
Tipp des Monats Oktober 2005 (PDF Datei ca. 69 KB)
Tipp des Monats August 2005 (PDF Datei ca. 69 KB)
